Alternative Psychotherapie – eine Einordnung
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Neben der kassenfinanzierten Psychotherapie gibt es in Deutschland einen großen freien Markt: Heilpraktikerinnen, Coaches, Energiearbeiter, spirituelle Begleiterinnen. Manche Angebote sind hilfreich, manche riskant. Wer die rechtlichen Unterschiede kennt, kann besser wählen.
Wer „Psychotherapeut“ heißen darf
Die Berufsbezeichnung Psychotherapeutin bzw. Psychotherapeut ist in Deutschland gesetzlich geschützt. Seit dem Psychotherapeutengesetz, das 1999 in Kraft trat, dürfen sie nur Menschen mit Approbation führen – also psychologische und ärztliche Psychotherapeutinnen sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Seit einer Reform 2020 führt der Weg dorthin über ein eigenes Studium mit anschließender Weiterbildung. Nur approbierte Therapeutinnen und Therapeuten mit Kassenzulassung können mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.
Heilpraktiker für Psychotherapie
Daneben gibt es die Heilpraktikererlaubnis, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie, umgangssprachlich „kleiner Heilpraktiker“. Grundlage ist das Heilpraktikergesetz von 1939. Die beschränkte Erlaubnis geht auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Anfang der 1990er-Jahre zurück. Wer sie erhalten will, muss beim Gesundheitsamt eine Überprüfung bestehen, die vor allem sicherstellen soll, dass keine Gefahr für die Volksgesundheit ausgeht. Eine bestimmte Ausbildung ist nicht vorgeschrieben.
Heilpraktiker für Psychotherapie dürfen seelische Erkrankungen behandeln. Sie dürfen sich aber nicht „Psychotherapeut“ nennen, sondern nur etwa „Heilpraktikerin für Psychotherapie“ oder „Psychotherapie (HeilprG)“. Die gesetzlichen Kassen zahlen nicht; manche private Zusatzversicherungen übernehmen einen Teil.
Coaching und Beratung
Für Coaching, Lebensberatung oder spirituelle Begleitung gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Jede und jeder darf sie anbieten – aber nur für Menschen ohne behandlungsbedürftige Erkrankung. Wer Depressionen, Angststörungen oder andere Krankheiten behandelt, ohne Approbation oder Heilpraktikererlaubnis zu haben, handelt rechtswidrig.
| Titel | Ausbildung | Krankheiten behandeln? | Kasse zahlt? |
|---|---|---|---|
| Psychotherapeut/in (approbiert) | Studium + Weiterbildung, staatl. Prüfung | ja | ja, bei Zulassung |
| Heilpraktiker/in für Psychotherapie | nicht vorgeschrieben, Überprüfung beim Gesundheitsamt | ja | nein |
| Coach, Berater/in, Begleiter/in | nicht geregelt | nein | nein |
Was „alternative Psychotherapie“ meint
Der Begriff ist nicht geschützt. Meist bezeichnet er Angebote außerhalb der Richtlinienverfahren: Gesprächsarbeit mit spirituellem Hintergrund, Körperarbeit, Atemarbeit, Aufstellungen, Rituale, Trancearbeit. Manche dieser Methoden sind als Ergänzung gut begründet – etwa körperpsychotherapeutische Ansätze oder Achtsamkeit. Andere beruhen auf Erklärungsmodellen, die sich wissenschaftlich nicht halten lassen, etwa „Quantenheilung“ oder die Deutung von Krankheiten als „Energieblockaden“, wie sie der Beitrag zu den Chakras einordnet.
Fragen, die man stellen darf
- Welche Ausbildung und welche Erlaubnis haben Sie?
- Mit welchen Beschwerden arbeiten Sie – und mit welchen nicht?
- Arbeiten Sie mit Ärztinnen oder Psychotherapeuten zusammen, wenn nötig?
- Was kostet eine Sitzung, und wie viele Sitzungen sind geplant?
- Wie gehen Sie mit Krisen zwischen den Terminen um?
Eine gute Begleiterin beantwortet diese Fragen ohne Zögern. Wer eine Krankenkassen-Therapie sucht, findet den Weg dorthin im Wegabschnitt Seele. Wer sich für körperorientierte Methoden interessiert, liest weiter bei Körperarbeit und Tibetan Pulsing.